Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist laut Satzung der German Sea Hawkers e.V. eines von zwei Organen des Vereins. Sie findet in ordentlicher Form in der Regel einmal im Jahr im November statt.

Auszug Satzung

§ 6 Die Mitgliederversammlung

  • 6.1 Für die Mitgliederversammlung gilt folgendes
    • 6.1.1 Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden, sowie dann, wenn der Vorstand es für erforderlich hält, oder 25% der Mitglieder des Vereins es schriftlich gegenüber dem Vorstand beantragen.
    • 6.1.2 Die Mitgliederversammlung wird durch elektronische Einladung der Mitglieder inkl. Vorlage der Tagesordnung mindestens 2 Wochen vor dem Termin einberufen.
    • 6.1.3 Anträge für die Mitgliederversammlung bedürfen der Textform und müssen spätestens 1 Woche vor der Versammlung beim Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter eingereicht werden. Bei Satzungsänderungsanträgen verlängert sich die Frist auf 2 Wochen. Diese müssen den Mitgliedern zudem mindestens 1 Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung zugesendet werden.
    • 6.1.4 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die effektiv erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig.
    • 6.1.5 Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
    • 6.1.6 Eine Satzungsänderung kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erfolgen.
    • 6.1.7 Jedes Mitglied hat jeweils eine Stimme.
    • 6.1.8 Gemäß § 34 BGB ist ein Mitglied dann nicht stimmberechtigt, wenn die anstehende Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.
    • 6.1.9 Mitglieder, die ihr achtzehntes Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht gewählt werden.
    • 6.1.10 Eine Stimmberechtigung haben nur ordentliche Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein (Bezahlung Mitgliedsbeitrag) nachgekommen sind.
  • 6.2 Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
    • 6.2.1 Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer für zwei Amtsjahre.
    • 6.2.2 Die jährliche Entlastung des Vorstandes nach Billigung des Geschäfts- und Kassenberichts, eventuelle Satzungsänderungen sowie die Bestätigung von Protokollen vorheriger Mitgliederversammlungen.
    • 6.2.3 Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Ausgenommen sind die von Gesetz oder durch die Satzung geregelten Fälle. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Bei Wahlen muss eine Wahlkommission bestimmt werden, die aus einem Wahlleiter und zwei Beisitzern besteht. Die Beisitzer unterstützen den Wahlleiter in seinen Aufgaben.
    • 6.2.4 Beschlüsse werden in offener Abstimmung herbeigeführt.
    • 6.2.5 Die Mitgliederversammlungen sind mit ihren Beschlüssen von einem Schriftführer zu protokollieren, zu unterzeichnen und den Mitgliedern zeitnah, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Versammlung zur Verfügung zu stellen.

Die Mitgliederversammlung besteht aus zwei wesentlichen Teilen – zum einen dem offiziellen Teil mit Abarbeitung der Tagesordnungspunkte nach gesetzlicher Vorgabe und zum anderen dem inoffiziellen Teil mit Essen, Trinken und Unterhaltungsprogramm.

Grundsätzlich steht es jedem Mitglied zu jeder Zeit frei, spontan und kurzfristig zur Mitgliederversammlung zu erscheinen. Daher ist die Anmeldung auch nicht rechtlich verbindlich.

Termine

Mitglieder werden rechtzeitig vor Veranstaltung über die entsprechenden Kanäle zu Versammlungen eingeladen. Darüber hinaus veröffentlichen die German Sea Hawkers zu jeder Jahreshauptversammlung eine Vorschau und einen Rückblick: